GegenWind Altgaul
Schutz der vielfältigen Natur vor Altgaul - Gegen die Windräder des Projektes "Windpark Sonnenburg"!
 

Spendenaktion der BürgerInitiative „Gegenwind Altgaul“ gegen das Projekt „Windpark Sonnenburg

 

Schon 2024 sollen vor den Toren Altgauls neun   Windkraftanlagen errichtet werden, die mit einer Höhe von 270 Metern bis in die Wolken ragen. Diese Anlagen zerstören nicht nur das Landschaftsbild für alle dort lebenden Bürger und Erholungssuchenden, sondern sie schädigen auch eine wertvolle und einzigartige Natur. Das will unsere Bürgerinitiative "Gegenwind Altgaul" verhindern.
Zwischen zwei Naturschutzgebieten
Der Investor, der UKA-Konzern, hat dieses Gebiet für sein Vorhaben ausgewählt, die Stadt Wriezen dem zugestimmt und leider hat die Regionale Planungsgemeinschaft die Fläche als Windvorranggebiet ausgewiesen, obwohl es zwischen zwei bedeutenden Naturschutzgebieten liegt - der “Hutelandschaft Altranft-Sonnenburg“ und den “Trockenrasen Wriezen-Biesdorfer Kehlen“.
Auch hier leben geschützte Arten
Nicht nur auf der Fläche (60 ha) des geplanten Windparks selbst wird die Tierwelt durch das Vorhaben extrem geschädigt. Insbesondere in den beiden benachbarten Naturschutzgebieten werden Großvogelarten, wie Bussarde, Milane, Weihen, Falken, Uhu, Wiedehopf usw., stark beeinträchtigt. Ihnen wird der „Verkehrskorridor“ zwischen den geschützten Gebieten genommen. Dieser Umstand ist bei den Planungen überhaupt nicht berücksichtigt worden.
Warum der geplante Windpark hier fehl am Platz ist
Wir gehen davon aus, dass uns eine Kartierung der Großvögel auf der Fläche des geplanten „Windpark Sonnenburg“ und den Flächen der beiden angrenzenden Naturschutzgebiete eine Rechtsgrundlage und damit auch vor Gericht eine Anspruchsgrundlage gibt, um das Vorhaben zu verhindern.
Dabei beziehen wir uns auf §23 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie auf die
Naturschutzgebietsverordnungen für die beiden NSG „Trockenrasen Wriezen und Biesdorfer Kehlen“ vom 07.11.2016, sowie „Hutelandschaft Altranft Sonnenburg“ vom 13.06.2001.
In §23 des BNatSchG heißt es:
„Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.
Mit der Kartierung werden wir nachweisen, dass der Windpark zu Beschädigung und nachhaltigem Stören führen kann.

Soll ist bereits überfüllt
Unabhängig davon, wie man zu erneuerbaren Energien steht: Dort gehören sie nicht hin!
Überdies liegt unsere Region bei der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien bereits um das Dreifache über dem Bundesdurchschnitt. Schon heute erzeugt unsere Region aus erneuerbaren Energien den Strom für 526.500 Vierpersonen-Haushalte, also für weit mehr Menschen als hier wohnen.
Finanzielle Interessen kontra Natur
Windkraftanlagen-Investoren bezahlen Pächtern für einen halben Hektar Land, auf dem sie eine Großanlage aufstellen wollen, bereits bis zu 120.000 Euro pro Jahr. Und das über einen Zeitraum von 20 Jahren! Mit diesen Geldern sollen die Verpächter schwach gemacht werden.
Die Kommunen werden gleichfalls mit hohen versprochenen Summen geködert. Zudem verfolgt die Ampelregierung aktuell eine Erhöhung des „Windkraft-Euro“ (bislang 10.000 Euro pro Anlage/Jahr), der an die Kommunen gezahlt werden muss.
Wir als Stromkunden müssen dafür aber die Zeche bezahlen. Wegen der nicht mehr vernünftigen, sondern längst nur noch ideologisch motivierten aktuellen Klimapolitik, zahlen wir mit die höchsten Strompreise der Welt.
Erhalt des landschaftlichen Kleinods
Wenn Sie etwas gegen die Zerstörung der schönsten Flächen unserer Heimat unternehmen wollen, gibt es jetzt eine hervorragende Möglichkeit, diese Entwicklung zu stoppen.
Im Zusammenhang mit der Erstellung des Bebauungsplans müssen wir den Umweltämtern, insbesondere dem „Landesamt für Umwelt“, nachweisen, dass die geplanten  Anlagen die Tierarten, besonders die in den beiden Naturschutzgebieten brütenden Großvögel beeinträchtigen.
Dies müssen wir durch ein Gutachten, eine „Kartierung“, der Brutvögel auf den Flächen des geplanten Windparks und der beiden Naturschutzgebiete durch eine professionelle Umweltfirma nachweisen.
Der Preis für die Kartierung beträgt gesamt 18.500 Euro. Ein Spendenaufkommen über diesen Betrag hinaus, würde auch die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes zur Durchsetzung des Ergebnisses gegenüber der Kommune und dem Betreiber des Projekts absichern!
Der Auftrag zur Kartierung wurde erteilt, denn diese muss(te) bereits im Februar 2024 beginnen.

 

Sie können mit Spenden helfen

Das geht nur, wenn uns möglichst viele Bürger mit Spenden dabei unterstützen. Jeder Spender erhält eine Quittung für steuerliche Zwecke und hilft uns und sich selbst, die Schönheit und Vielfalt unserer Heimat zu erhalten. Spenden Sie jetzt!